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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei vielen Verträgen spielen die sogenannten Allgemeinen Geschäftbedingungen, kurz AGB, eine wichtige Rolle. Der Volksmund spricht oft vom "Kleingedruckten" und davon, dass, wer die Mühen scheut, diese richtig zu lesen, oftmals ein "böses Erwachen" erlebt. Doch was sind AGB genau?


Die ehemaligen AGB sind aufgegangen im zweiten Buch des BGB (§ 305 ff).
Paragraf 305 des Gesetzes zur Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen definiert sie als "alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluß eines Vertrages stellt".
Sie sind dann gültig, wenn der Käufer bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen wird, die Möglichkeit hat, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen und mit ihnen einverstanden ist. Äußert sich der Kunde nicht zu den AGB, so gilt dies jedoch ebenfalls als Einverständnis.
Gerade der letzte Punkt macht deutlich, dass AGB keine uneingeschränkt geltenden Gesetze darstellen, sondern als Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern gelten. Käufer müssen sie nicht akzeptieren. Weiterhin dürfen Sie nicht gegen geltende gesetzliche Regelungen verstoßen und den Käufer unangemessen benachteiligen. So werden AGB beispielsweise ungültig, wenn sie gesetzlich festgelegte Gewährleistungspflichten auflösen oder zukünftige Preiserhöhungen beinhalten.