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Dividende

Eine Dividende bezeichnet den Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft, den sie an ihre Aktionäre ausschüttet. Was bedeutet das im Einzelnen?
Ein Unternehmen kann die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) annehmen. Das Grundkapital des Unternehmens ist dann in Aktien aufgeteilt. Die Menge der zu vergebenden Aktien wird bei der Gründung der AG festgelegt.
Der Begriff Aktie bezeichnet dabei ein Wertpapier, das dem Besitzer einen Anteil am Grundkapital des Unternehmens zusichert. Ein Aktionär ist als Inhaber einer oder mehrerer Aktien also Miteigentümer an dem Unternehmen im Umfang seines Aktienbesitzes. Daraus  ergeben sich im Allgemeinen folgende  Rechte eines Aktionärs: Das „Gewinnanteilsrecht“ gewährleistet, dass er unter gewissen Umständen Anspruch auf die Zahlung einer Dividende hat, die wiederum vom Gewinn der AG abhängig ist. Außerdem hat der Aktionär ein „Mitbestimmungsrecht“, d. h. er hat das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung aller Aktionäre der AG, auf der u. a. über die Höhe der Dividende entschieden wird. Der Stimmenanteil bei der Hauptversammlung kann i. d. R. unter dem Prinzip „eine Aktie, eine Stimme“ zusammengefasst werden. Dividenden werden nur dann gezahlt, wenn das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet. Dabei sind gesetzliche Vorgaben, wie beispielsweise Höchstdividenden und steuerliche Regelungen zu beachten. So darf eine AG nicht den gesamten Gewinn als Dividende auszahlen bzw. ausschütten. Es besteht die Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage, d. h. eines zweckgebundenen Überschusses, der beispielsweise für Investitionen verwendet wird. Eine Auszahlung der Dividende in bar oder als Aktie (letzteres bezeichnet man als „Stockdividende“) erfolgt in Deutschland i. d. R. jährlich.